Silage- und Mistlagerung in Niedersachsen

In Niedersachsen gilt seit dem 29.09.2022 die niedersächsische Verordnung über Anforderungen an Feldmieten. Damit sind die zuvor geltenden Ministerialerlasse zu den fachlichen Anforderungen an Feld-Lagerungen von Silage und Stallmist ersetzt worden.

 

Zu beachten ist, dass Abweichungen von der in der Verordnung beschriebenen Vorgehensweise zur Feld-Lagerung alleine durch die Besorgnis einer Gewässerverunreinigung Ordnungs- und Cross-Compliance- Sanktionen verhängt werden können.

 

Die Feld-Mieten Verordnung ist für jeden Landwirt unbedingt lesenswert, da die Anforderungen konkret beschrieben werden:

 

Feldmieten-Verordnung Niedersachsen

 

 

VW-Skandal: Selbst betroffen und nun?

Täglich kommen neue Informationen "ans Licht" und führen zu großen Verunsicherungen. Was müssen Sie tun?

Zunächst können Sie ganz einfach selbst auf der jeweiligen Internetseite der Hersteller (VW, Audi etc.) herausfinden, ob Ihr Fahrzeug nach derzeitigem Kenntnisstand betroffen ist.


Dazu müssen Sie einfach Ihre Fahrzeugidentifizierungsnummer (FIN), zu finden in den Fahrzeugpapieren oder im unteren Bereich Ihrer Windschutzscheibe, auf der jeweiligen Internetseite eingeben.

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Grünlandumbruch auf Moor

Das Oberverwaltungsgericht in Lüneburg hat am 30.06.2015 (Akz. 4 LC 285/13) über einen naturschutzrechtlichen Befreiungsantrag für einen Grünlandumbruch auf einem Moorstandort aus dem Jahr 2012 entschieden. Das Verfahren richtete sich allein nach naturschutzrechtlichen Bestimmungen, da der betroffene Landwirt keine Agrarsubventionen beantragt hatte. (Denn sonst wäre für einen Direktzahlungsempfänger ein Antrag nach der damaligen Dauergrünlanderhaltungsverordnung bei der Landwirtschaftskammer Niedersachsen erforderlich gewesen).

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