In Niedersachsen gelten seit dem 30.09.2015 zwei neue Ministerialerlasse zu den fachlichen Anforderungen an Feld-Lagerungen von Silage und Stallmist.
Zu beachten ist, dass Abweichungen von der in den Erlassen beschriebenen Vorgehensweise zur Feld-Lagerung alleine durch die Besorgnis einer Gewässerverunreinigung Ordnungs- und Cross-Compliance- Sanktionen verhängt werden können.
Wichtigste Neuerung bei der Mistlagerung in Feldmieten ist, dass eine Abdeckung durch Folie oder Fließ zu erfolgen hat.
Silagefeldmieten sind nunmehr laut Erlass spätestens im folgenden Frühjahr wieder zu räumen.
Die beiden Erlasse sind für jeden Landwirt unbedingt lesenswert, da die Anforderungen konkret beschrieben sind: